- Plusankündigung
- Plụs|ankündigung,Börsenwesen: durch ein Pluszeichen verdeutlichter Kurszusatz an der Kurstafel, wenn der Makler aufgrund der ihm vorliegenden Aufträge eine erhebliche Kurssteigerung bei einem Wertpapier (5-10 % bei Aktien, 1-2 % bei Anleihen) erwartet; ein doppeltes Pluszeichen signalisiert Kurssteigerungen von mehr als 10 % bei Aktien und mehr als 2 % bei festverzinslichen Werten. - Gegensatz: Minusankündigung.
Universal-Lexikon. 2012.